Die Schweizer produzieren rund 700 Kilogramm Abfall pro Kopf und Jahr – das ist viel; doch viel davon bereiten wir auch wieder auf. Seit 2005 liegt die Recyclingquote unseres Landes immer über 50%. Nichtsdestotrotz bleibt Abfall, für den Recycling nicht infrage kommt.
Vor allem stark vermischte oder verunreinigte Abfälle zählen zu dieser Abfallart; solche, die nicht zu recycelbaren Abfallfraktionen wie
gehören.
Nur wenige Abfallarten sind unverwertbar
Originär sind eigentlich nur wenige Rückstände tatsächlicher Kehricht – also nicht verwertbarer Müll. Wenn Sie konsequent Verwertbares einem fachgerechten Recycling zuführen und gut trennen, gehören nur
- verunreinigte Hygieneartikel wie Damenbinden, Windeln, Feuchttücher usw.
- Zigarettenkippen und Asche
- Hausstaub, Filter und Staubsaugerbeutel
- Kohlenasche
- verschmutzte Tücher und Lappen
- Videokassetten, LPs und Fotos
- Defekte Glühbirnen
- Speisereste, Speiseöle und Frittierfett
- Verpackungen mit Inhaltsresten
- Tapeten und Tapetenreste
- eingetrocknete Farben und Lacke sowie Dispersionsfarben
- Blumentöpfe und sonstiger Hausrat
- Styropor
dazu. Diese Abfälle dürfen Sie dann in den Hauskehricht bzw. den Restmüll geben. Entsorgungs- und Wiederaufbereitungsanlagen wie die Entsorgung Eiken nehmen sie eigentlich nicht an. Im Rahmen einer Räumung oder bei vorhergehender Vereinbarung kümmern wir uns aber auch gerne um die Beseitigung solcher Materialien.
Daneben zählen zu den nicht verwertbaren Stoffen aber auch untrennbare Gemische aus Stoffen, die für sich genommen recycelbar wären – typischerweise Bausperrgut. Auch stark verunreinigte und kontaminierte Rückstände – zum Beispiel mit Teerölen belastetes Altholz, asbesthaltige Bauabfälle oder Klärschlamm – haben keine Chance auf Verwertung.
Verbrennung von nicht verwertbaren Abfällen
Neben der Wiederverwertung gibt es die Möglichkeit, Abfall zu verbrennen. Verglichen mit der Endlagerung ist die Verbrennung immer noch die bessere Lösung. Sie erzeugt immerhin neue Energie und macht dadurch den Müll energetisch wertvoll. Hausmüll wird in der Schweiz zu 100 % verbrannt; rund 30 Kehrichtverbrennungsanlagen gibt es in unserem Land.
Ein Nachteil dieser Anlagen: Wird Müll verbrannt, entsteht dabei Rauchgas, das giftige Stickoxide enthält. Diese sind an der Bildung von Ozon und saurem Regen beteiligt. Der Staat schreibt daher vor, dass die Entsorgungsanlage das Gas reinigen muss. Dafür wird es auf 240 Grad erhitzt und mit Ammoniak angereichert. Aus dem Stickoxid entstehen in der Kehrichtverbrennungsanlage so die Komponenten Stickstoff und Wasser. Filter, Gaswaschanlage und Katalysator lösen alle schädlichen Verbindungen aus den Gasen. Zurück bleiben Reststoffe, die ihre letzte „Heimat“ in Deponien finden.
Abfallanlagen und Lagerstätten für Nicht-Verwertbares
Abfall, der weder stofflich noch energetisch verwertbar ist, gelangt gemäss Abfallverordnung auf eine Deponie. Für die Inertstoffdeponie gelten in der Schweiz die geringsten Sicherheitsvorkehrungen. Denn zur Einlagerung gelangt dorthin nur Gesteinsähnliches, das kaum Schadstoffe abgibt. Die Entsorgung Eiken ist eine solche Anlage. Wir nehmen Bauschutt wie
- Betonabbruch
- Ausbauasphalt
- Ziegel
- Glas
- Strassenaufbruch
- Mischabbruch
- Grüngut und unverschmutzten Aushub
zur Abfallentsorgung an. Nicht immer deponieren wir die Bauabfälle – wenn möglich, bereiten wir sie gemäß unserer Mission auf und erzeugen neue Rohstoffe.
In der Reststoffdeponie finden schwermetallreiche Materialien ihre letzte Lagerstätte. Voraussetzung ist, dass diese eine bekannte Zusammensetzung besitzen und nur geringe organische Anteile haben. Sie dürfen ausserdem weder Gase noch leicht wasserlösliche Stoffe abgeben. Die oben erwähnten Rauchgasreinigungsrückstände aus KVA gehören typischerweise auf diese Reststoffdeponie. Daneben gibt es noch die Reaktordeponie: Dort lagern die gefährlichsten Sonderabfälle, also solche, bei denen chemische und biologische Prozesse ablaufen. Reaktordeponien haben hohe Sicherheitsstandards, damit aus Ihnen keine Gefahren für Umwelt und Gesundheit entstehen. Kontrollierte Entwässerung und Auffangen der entweichenden Gase ist zwingend vorgeschrieben!
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